Hör- und Gleichgewichtsdiagnostik, Otoneurologie

Das Ohr umfasst sowohl das Hörorgan als auch das Gleichgewichtsorgan. Es besteht aus dem äußeren Ohr, dem Mittelohr und dem Innenohr. Um Störungen festzustellen, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Mikroskopie der Gehörgänge, der Trommelfelle und der Mittelohren
  • Tonaudiometrie zur Bestimmung der Hörschwelle/des Hörvermögens
  • Sprachaudiometrie zur überprüfung des Sprachverstehens
  • Impedanzaudiometrie/Tympanometrie (Messung der Trommelfellbeweglichkeit, der Mittelohrmuskelreflexe und des Druckes im Mittelohr)
  • überschwellige Hörteste zur Differenzierung zwischen Innenohrschwerhörigkeit und retrococh-leärer Hörminderung
  • BERA (akustisch evozierte Potentiale/Elektr. Reaktions-Audiometrie) zur Bestimmung der Hörnervenleitgeschwindigkeit; wichtigste diagnostische Methode zur Differenzierung einer cochleären von einer retrocochleären Schwerhörigkeit
  • OAE (otoakustische Emissionen) zur überprüfung der (Innenohr-) Haarzellfunktion – Screening-Verfahren zur Früherkennung kindlicher Hörstörungen
  • Vestibularisprüfung/Gleichgewichtsdiagnostik (Untersuchung der Gleichgewichtsorgane mittels thermischer/kalorischer Labyrintprüfung, Aufzeichnung/Dokumentation mittels CNG – Computer-Nystagmo-Graphie)•CNG (ComputerNystagmoGraphie) zur computerunterstützten Diagnostik/Dokumentation von Gleichgewichtsstörungen
  • Hörgerätverordnung und -überprüfung; insbesondere auch der verkürzte Versorgungsweg.

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