Früherkennung von Kehlkopfkrebs

Früherkennung von Kehlkopfkrebs

Das Risiko an Kehlkopfkrebs zu erkranken steigt. Die Personengruppe der erkrankten Betroffenen hat sich in Deutschland in den letzten Jahrzehnten verdoppelt. Die Patienten werden immer jünger.

Inzwischen ist ein Großteil der Betroffenen zwischen 35 und 60 Jahren. Waren früher in erster Linie Männer betroffen, so erkranken heute zunehmend auch Frauen an Kehlkopfkrebs.

Was ist Kehlkopfkrebs?

Der Kehlkopfkrebs ist das Organ im Hals, welches Luft- und Speisewege trennt.

Darüber hinaus wird mit seiner Hilfe die menschliche Stimme erzeugt. Der Kehlkopfkrebs (Larynxkarzinom) gehört zur großen Gruppe der Kopf-Hals-Tumoren. Erste Anzeichen für die Erkrankung sind oft eine anhaltende Heiserkeit, sowie Stimmveränderung, aber auch Räusperzwang oder ein Fremdkörpergefühl. Aber nicht immer ist diese Krebserkrankung mit einer auffälligen Symptomatik verbunden. Zu den Hauptrisikofaktoren von Kehlkopfkrebs zählt in erster Linie Rauchen, aber auch Alkoholgenuss, Sodbrennen und das Einatmen von Schadstoffen wie Asbest, Nickel und Chrom.

Was bedeutet die Vorsorge?

Der HNO-Arzt nimmt eine gezielte Untersuchung des Kehlkopfes (Endoskopie) und des Mund- und Rachenbereichs vor und bewertet sie. Dann kann er Ihnen eine der folgende Auskünfte geben:

  • Ihr Kehlkopf ist gesund. Die nächste Kehlkopfvorsorge sollte in ungefähr … Jahren wiederholt werden.
  • Ihr Kehlkopf ist wahrscheinlich gesund. Zur Sicherheit sind jedoch weiterführende diagnostische Maßnahmen oder auch kurzfristige Kontrollen angezeigt.
  • Ein bisher unentdeckter Tumor muss behandelt werden. Die Behandlung ist von der Art, Lage und Größe des Tumors abhängig.
  • Weitere Erkrankungen im Bereich des Mundes und des Rachens sind erkennbar.

Wer trägt die Kosten?

Die Kehlkopfkrebsvorsorge gehört nicht zu den gesetzlichen Vorsorgeleistungen. Dafür bezahlen Sie ein Honorar an Ihren HNO-Arzt/Ihre HNO-Ärztin.

Unabhängig davon werden alle Patientinnen und Patienten, die sich bisher wegen Kehlkopfkrebs in Behandlung oder Kontrolle befanden, oder für ein Larynxkarzinom typische Befunde aufweisen, unverändert zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse untersucht, bzw. behandelt. Alle weiteren Maßnahmen und Behandlungen werden ggf. von Ihrer gesetzlichen Krankenklasse übernommen.

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