Mo
Di
Mit
Do
Fr
8-12 und 14-17 Uhr
8-12 und 14-18 Uhr
8-12 Uhr
8-12 und 14-17 Uhr
8-12 Uhr
Helenenstraße 4+6
19053 Schwerin
Telefon 0385 4866018
Telefax 0385 4878704
info@hno-schwerin.de
 
       
 
 

Operative Öffnung des Trommelfells (Parazentese)

Die Ohrtrompete (Eustachische Röhre, vgl. Abb.) verbindet das Mittelohr mit dem Nasenrachenraum und sorgt für den Druckausgleich im Mittelohr. Ist sie blockiert (z.B. durch eine Mittelohrentzündung, eine vergrößerte Rachenmandel oder Polypen), entsteht ein Unterdruck, der zu einer Flüssigkeitsansammlung im Mittelohr (Mittelohrerguss) führen kann. Dies beeinträchtigt die Beweglichkeit von Trommelfell und Gehörknöchelchen und damit auch das Hörvermögen des betreffenden Ohres.

Um bei Ihnen oder Ihrem Kind einen bleibenden Hörschaden zu vermeiden, raten wir zu einem Trommelfellschnitt (Parazentese). Andere Behandlungsmaßnahmen (z.B. schleimhautabschwellende Medikamente, Antibiotika) versprechen für sich allein keinen dauerhaften Erfolg.

Der Eingriff
In örtlicher Betäubung oder in Narkose wird das Trommelfell entweder durch einen kleinen Schnitt, mittels Laser oder durch den Einsatz von Hochfrequenzstrom (Hitze) eröffnet und das Sekret aus dem Mittelohr abgesaugt.
Bei wiederholtem Mittelohrerguss oder stark eingedicktem Sekret wird zur Belüftung der Paukenhöhle ein Röhrchen aus Gold, Titan oder Kunststoff in den Trommelfellschnitt eingelegt.

Welche Nebenwirkungen und Komplikationen können auftreten?
Die Komplikationsrate ist bei diesem Eingriff sehr gering. Sehr selten entzündet sich das Trommelfell oder das Mittelohr; eine Behandlung mit Antibiotika ist dann erforderlich. Chronische Entzündungen mit Ohrlaufen sind selten. Heilt der Schnitt, insbesondere nach Einlage eines Paukenröhrchens oder der Anwendung von Laser oder Hochfrequenzstrom, ausnahmsweise nicht zu, so muss das Trommelfellloch (Perforation) operativ verschlossen werden.

Wird die Gehörknöchelchenkette verletzt, was extrem selten vorkommt, kann eine bleibende Schwerhörigkeit die Folge sein. Eine hörverbessernde Mittelohroperation ist dann erforderlich.
Selten verursacht das Drainageröhrchen Unverträglichkeitserscheinungen (z.B. Entzündung, Ohrlaufen). äußerst selten verlagert sich das Röhrchen in die Paukenhöhle; es muss jedoch nicht in allen Fällen operativ entfernt werden.

Allgemeine Operationsrisiken, wie die Bildung von Blutgerinnseln (Thrombose) und ihre Verschleppung mit Verschluss eines Blutgefäßes (Embolie) sowie Wundheilungsstörungen sind bei diesem Eingriff sehr selten.
Auch begleitende Maßnahmen sind nicht risikofrei. So können z.B. Infusionen oder Injektionen selten einmal örtliche Gewebsschäden (Spritzenabszesse, Nekrosen, Nerven- und/oder Venenreizungen) nach sich ziehen.

Behandlungserfolg
Nach dem Eingriff verbessert sich das Hörvermögen in den meisten Fällen deutlich.
Ist die Ohrtrompete nach wie vor blockiert und wurde kein Drainageröhrchen eingelegt, kann sich erneut Flüssigkeit im Mittelohr ansammeln (Rezidiv). Dann muss in einem weiteren Eingriff ein Röhrchen eingelegt werden. Das Gehör bleibt unverändert gut, solange das Paukenröhrchen durchgängig ist.
Wird das Paukenröhrchen vorzeitig abgestoßen und tritt danach erneut Schwerhörigkeit auf, muss ein neues eingelegt werden. Wird das Röhrchen nach etwa einem halben Jahr nicht abgestoßen, kann es durch den Arzt entfernt werden.


Bitte unbedingt beachten!
Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen, müssen vor der Operation umgestellt bzw. abgesetzt werden. Bei der Einnahme von Marcumar® oder Falithrom® ist eine Umstellung auf Heparin unter ärztlicher Kontrolle notwendig. Acetylsalicylsäure-Präparate (z.B. ASS®, Aspirin®) müssen 1 Woche vor der Operation abgesetzt werden. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt.

Soll der Eingriff in örtlicher Betäubung durchgeführt werden, vor dem Eingriff
  • 4 Stunden nicht mehr essen und nicht mehr rauchen.
  • Bis 2 Stunden vorher dürfen Sie klare Flüssigkeit (z.B. Tee, Mineralwasser) trinken.

  • über eine Narkose und ihre Vorbereitung werden Sie gesondert aufgeklärt.

    Nach dem Eingriff
    Nach dem ambulanten Eingriff werden wir Ihnen mitteilen, wann Sie oder Ihr Kind wieder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Sie sollten wegen möglicher Nachwirkungen der örtlichen Betäubung bzw. der Narkose während dieser Zeit auch nicht an laufenden Maschinen arbeiten, keinen Alkohol trinken und keine wichtigen Entscheidungen treffen. Nach einem Trommelfellschnitt sollte bis zum Verheilen des Schnittes (wenigstens eine Woche lang) kein Wasser in den Gehörgang gelangen! Vorsicht beim Haare waschen und Baden.
    Solange ein Drainageröhrchen liegt, darf kein Wasser an das Ohr kommen! Regelmäßige Kontrollen beim HNO-Arzt sind notwendig.

    Kurz nach der Operation kann noch etwas Sekret oder Blut auslaufen; dies ist harmlos. Bei länger anhaltenden Blutungen und Ausfluss von entzündlichem Sekret aus dem Ohr, Fieber über 38,5°C oder sonstigen Störungen des Allgemeinbefindens jedoch bitte unbedingt die ärztin/den Arzt verständigen.


       Zurück zur Übersicht





     


    ------------------------------

    Unser Tipp:
    Schauen Sie doch mal auf das neue Patienten-Portal des Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. vorbei. Hier erfahren Sie hier alles Wissenswerte rund um die Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde.
    www.hno-aerzte-im-netz.de
    |
    |
    |
    Zertifiziert nach dem
    Qualitätssicherungssystem
    für ambulantes Operieren